Craig Wright will das Urheberrecht für Bitcoin

Bereits seit einiger Zeit behauptet Craig Wright, hinter dem Pseudonym des Erfinders von Bitcoin (Satoshi Nakamoto) zu stecken. Nun geht er noch einen Schritt weiter und will sich das Urheberrecht der Kryptowährung sichern. Dafür hat er einen Antrag bei dem amerikanischen Copyright Office eingereicht. In dem Antrag schreibt er, dass er der Eigentümer der Bitcoin-Software sowie des Bitcoin-Whitepaper ist.

Die Bitcoin-Software meint in diesem Fall den originalen Bitcoin-Code aus dem Jahr 2009. Das Whitepaper der Kryptowährung enthält wichtige technologische Erklärungen über die Funktionsweise von Bitcoin.

Gibt es einen „Urheber“ von Bitcoin?

2008 veröffentlichte jemand unter den Pseudonym Satoshi Nakamoto die Idee für Bitcoin. Bis heute weiß niemand, wer genau hinter diesem Namen steckt. Auch ist nicht klar, ob es sich dabei um den wirklichen Namen oder um einen Codenamen handelt.

Immer wieder tauchten jedoch mögliche Kandidaten auf, die hinter Nakamoto stecken könnten. Hal Finney zum Beispiel, der die erste Bitcoin-Überweisung erhielt, wurde als möglicher Kandidat gehandelt. Seit Ende 2015 behauptet der Australier Craig Wright, dass er der Erfinder der Kryptowährung ist.

Ein Beispiel, wie er dies beweisen könnte, wäre zum Beispiel eine Bitcoin-Überweisung von der ältesten Empfänger-Adresse zu verschicken. Als Wright dazu aufgefordert wurde, konnte er diesen Schritt nicht durchführen. Dennoch stellte er den Antrag bei der zuständigen Behörde. Dieser wurde am 21. Mai veröffentlicht.

Ein Antrag für Urheberrecht – eine klare Sache?

Ein Antrag für das Urheberrecht sagt erstmal nicht viel aus, da jeder einen solchen Antrag stellen kann. Jerry Brito von Coin Center twitterte darüber:

„Das Registrieren eines Copyrights ist nur das Einreichen eines Formulars. Das Copyright Office prüft nicht die Gültigkeit des Anspruchs; sie registriert es einfach. Leider gibt es keine offizielle Möglichkeit, eine Registrierung anzufechten. Wenn es konkurrierende Ansprüche gibt, registriert das Amt alle.“

Was sind die Folgen des Antrags?

In den Richtlinien der Behörde heißt es: „Im Allgemeinen ist die Registrierung freiwillig. Urheberrecht besteht ab dem Zeitpunkt der Erstellung des Werkes. Sie müssen sich jedoch registrieren, wenn Sie eine Klage wegen Verletzung eines amerikanischen Werks erheben möchten.“

Genau hier wird es interessant. Stellen Sie sich vor, Craig Wright ist Satoshi Nakamoto. Dann könnte er es rechtlich anfechten, wenn jemand dies anzweifeln sollte. Ist er nicht der echte Satoshi Nakamoto und der richtige Erfinder von Bitcoin möchte nicht, dass Craig Wright sich mit seinen Lorbeeren schmückt, dann muss er vor Gericht erscheinen, um seine Rechte ansprechend zu machen.

Wenn der echte Satoshi Nakamoto nicht auftaucht, könnte Craig Wright sein Urheberrecht weiter nutzen. Konkret heißt das, dass er Personen oder Institutionen, die dies anzweifeln, vor Gericht verklagen könnte.

Image via Unsplash

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