Drei Fehler, die Investoren bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen machen

Obwohl Bitcoin und andere Kryptowährungen es im vergangenen Jahr nicht geschafft haben, zu ihren glorreichen Zeiten und Preisen zurückzukehren, beschäftigen sich viele Investoren noch immer mit digitalen Coins. Obwohl sie selbst nichts an dem Preis der Währung verändern können, können Investoren doch dafür sorgen, dass sie ihre Coins sicher verwalten. Leider geht dies noch immer bei vielen Leuten schief. In diesem Artikel informieren wir Sie über drei Fehler, die Investoren bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen häufig machen.

Krypto-Börsen sind keine Banken

Wenn Sie Geld auf Ihr Konto überweisen, können Sie ziemlich sicher sein, dass es sicher verwahrt wird. Es gibt viele Sicherheitsmaßnahmen, die dafür sorgen, dass Sie Ihr Geld nicht verlieren und in jedem Fall zurückbekommen können. Bei einer Börse gelten andere Regeln. Viele Anleger machen den Fehler und verhalten sich so, als wäre eine Krypto-Börse eine Bank. Sie lassen zum Beispiel Ihre Coins bei der Börse, da Sie vermuten, dass diese dort sicher für Sie verwahrt werden. Das ist leider nicht immer der Fall. Wenn eine Börse Opfer eines Hackerangriffs wird, sind die Chancen groß, dass Sie Ihre Bitcoin für immer verlieren. Dies passierte zum Beispiel 2014, als die Börse Mt. Gox gehackt wurde und Coins im Wert von 450 Millionen Dollar verschwanden. Damit Ihnen dies nicht passiert, sollten Sie Ihre Coins am besten in einem Hardware-Wallet aufbewahren.

Lesen Sie hier mehr darüber, wie Sie Kryptowährungen bei einer Börse kaufen können.

Wallet verlieren oder beschädigen

Es gibt viele Anleger, die diesen ersten Rat bereits befolgen. Hacker sind bei einem Hardware-Wallet machtlos, jedoch gibt es auch hier einige Tücken. Man sollte gut darauf aufpassen, dass man das Wallet weder verliert noch beschädigt. Wenn Sie sich für ein Hardware-Wallet entscheiden, sollten Sie damit vorsichtig umgehen, besonders wenn Sie Ihre Coins mithilfe eines Paper-Wallets verwalten. Wenn dieses nass wird und die Tinte verläuft, könnte es für Sie schwierig werden, den Text zu lesen und auf Ihre Coins zuzugreifen.

Bitcoin und Co. in der Steuererklärung

Da Bitcoin und andere Kryptowährungen nicht durch eine Behörde erlassen und kontrolliert werden, denken viele Anleger, dass digitale Coins nicht auf einer Steuererklärung aufgeführt werden müssen. Das ist jedoch nicht korrekt. Kryptowährungen fallen in eine gesonderte Kategorie und müssen deshalb in der Steuererklärung aufgelistet werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stufte Kryptowährungen als sogenannte Rechnungseinheit ein. Digitale Coins werden deshalb ähnlich wie Devisen behandelt.

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