U.S. Marshal Service wird 660 BTC versteigern

Der United States Marshals Service (USMS) wird am 4. November 660 Bitcoin versteigern. Interessierte müssen sich für die Auktion offiziell anmelden und eine finanzielle Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 US-Dollar zahlen.

USMS wird beschlagnahmte BTC während 7 Auktionen versteigern

Die Auktion soll in zwei „Serien“ und sieben „Abschnitten“ stattfinden. In „Serie A“ werden sechs Auktionen mit jeweils 100 BTC abgehalten. In „Serie B“ dagegen können die Anwesenden in einer einzigen Auktion auf 60 BTC bieten. Die beschlagnahmten Coins stammen aus verschiedenen zivil- und strafrechtlichen Fällen, an denen unter anderem das FBI und die Drogenkontrollbehörde beteiligt waren.

Vom 22. bis zum 31. Oktober können sich Interessierte für die Auktion anmelden. Teilnehmer der Auktion können die Gebote der anderen Bieter nicht sehen und werden nicht in der Lage sein, ihr Gebot im Nachhinein zu ändern.

Finanzielle Sicherheitsleistung wird an abgewiesene Teilnehmer zurückgezahlt

Am 1. November werden diejenigen, die sich für die Auktion eintragen ließen, erfahren, ob sie zur Auktion zugelassen sind. Personen, die von der Behörde als ungeeignet eingestuft wurden, werden ihre finanziellen Sicherheitsleistungen zurückerhalten. Auch wird denjenigen, die nicht das höchste Gebot abgegeben haben, ihr Geld zurückerstattet. Sobald die Bitcoin-Transaktion abgeschlossen wird, wird der Prozess der Rückzahlung beginnen. Dies könnte jedoch einige Tage dauern, erklärte die Behörde.

Des Weiteren erklärte der USMS, dass „Gebote, die von Finanzierungsbedingungen jeglicher Art abhängig sind, nicht berücksichtigt werden“. Auch müssten alle Gebote in US-Dollar abgegeben werden.

Höchstbietender muss Gebühr für Transaktion zahlen

Der USMS wird die Sicherheitsleistung der Höchstbietenden einbehalten und mit dem Gebot verrechnen. Falls der Meistbietende seiner finanziellen Verpflichtung nicht nachkommt, wird die Behörde sich das Recht vorbehalten, die Sicherheitsleistung einzubehalten, solange der Fehler nicht bei dem USMS selbst lag.

Außerdem hieß es vonseiten des USMS, dass „alle mit der Übertragung der Bitcoins verbundenen Überweisungsgebühren vom Käufer bezahlt werden müssen“. Käufern wird es jedoch überlassen, die Art der Gebühr selbst auszuwählen.

Image via Unsplash

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