Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde wird die Ablehnung für 9 verschiedene Bitcoin-ETFs noch einmal überprüfen. Erst am Donnerstag veröffentlichte die Behörde ihre Entscheidung.
Überprüfung der Entscheidung
Wie verschiedene Nachrichtenseiten berichteten, hatten die Beamten der Behörde die Anträge von drei Firmen (Proshares, GraniteShares und Direxion) für Bitcoin-ETFs abgelehnt. Diese Verfügung über die nicht genehmigten börsengehandelte Fonds (engl.: exchange-traded fund, kurz ETF) wurde erst gestern veröffentlicht. Nun tauchten offizielle Schreiben der Behörde auf, aus denen hervorgeht, dass die leitenden Beamten die Entscheidung noch einmal überprüfen werden. Noch steht nicht fest, wann genau diese Überprüfung stattfinden soll.
Brent Fields, Sekretär der Börsenaufsichtsbehörde, schrieb in einem Brief an Vorstandsmitglied der NYSE Group David De Gregorio:
„Dieser Brief soll Sie darüber in Kenntnis setzten, dass die Behörde gemäß Paragraf 43 I der Verfahrensvorschriften für die Börsenaufsichtsbehörde (…) delegierte Rechtsakte überprüfen wird. Gemäß Paragraf 431 I (e) wird die Entscheidung vom 22. August bestehen bleiben, bis die Behörde eine andere Verfügung erlässt.“
„Die Abteilung des Sekretariats wird Sie über jegliche entsprechende Maßnahmen, die von der Behörde getroffen werden, informieren“, schrieb Fields weiter. Ähnlich formuliert wurden auch die Briefe an die ein weiteres Mitglied der NYSE Group und an Cboe Global Markets.
Hester Pierce findet deutliche Worte
Die Schreiben wurden nur wenige Stunden, nachdem Kommissarin Hester Pierce die Entscheidung der Behörde verkündet hatte, veröffentlicht. Pierce war zwar für die öffentliche Stellungnahme der Behörde zuständig, ist aber selbst nicht mit der Ablehnung einverstanden. Vor einigen Wochen erklärte sie, dass die Ablehnung des Winklevoss-ETFs 2017 Investoren geschädigt hatte und nicht wiederholt werden sollte.
In einem Tweet erklärte Kommissarin Pierce den Grund für eine Überprüfung einer solchen Entscheidung.
„Um deutlich zu sein: Die Behörde (der Vorstandsvorsitzende und die Kommissare) delegiert einige Aufgaben an ihre Beamten. Wenn die Beamten in solchen Fällen entscheiden, entscheiden sie im Namen der Behörde. Die Behörde kann die Entscheidung der Beamten überprüfen und das ist es, was nun geschieht“, schrieb Pierce.
Die drei Schreiben, in denen die Überprüfung angekündigt wird, können Sie hier auf Englisch finden.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.