Bittrex wird 82 Altcoins nicht länger auf ihrer Webseite anbieten. Die Liste mit den angebotenen Kryptowährungen soll schon bis zum 30. März bearbeitet werden. Der Grund für die Überarbeitung seien die strikten Kriterien, die eine Coin erfüllen muss, um auf der Plattform aufgeführt zu werden. Des Weiteren müsse auch die Blockchain hinter der Kryptowährung sowie das Wallet intakt sein.
Bittrex wird Angebot verkleinern
Die Kryptowährungsbörse Bittrex hat in einer Stellungnahme bekannt gegeben, 82 verschiedene Altcoins von ihrer Plattform zu entfernen. Kunden, die die betroffenen Kryptowährungen besitzen, müssen dafür sorgen, diese Coins noch vor der Löschung von der Plattform zu entfernen, wenn sie ihr Vermögen in Form der Coins nicht verlieren wollen.
Bittrex hatte sich zu diesem Schritt entschieden, um sicherzustellen, dass die „strikten Anforderungen für die Auflistung“ von jeder Coin auf der Webseite erfüllt werden. Von den 82 betroffenen Altcoins haben 28 entweder „gebrochene Blockchains oder Wallets, die keine Abhebungen erlauben“. Andere Token werden aufgrund ihrer geringen Liquidität entfernt.
Die folgenden Altcoins werden zukünftig nicht mehr auf Bittrex erhältlich sein: 8BIT, ADC, AM, AMS, APEX, ARB, BITS, BITZ, BLC, BOB, BSTY, BTA, CCN, CRBIT, CRYPT, DAR, DGC, DRACO, DTC, FC2, FRK, FSC2, GEMZ, GHC, GP, GRT, HKG, HYPER, HZ, J, KR, LXC, MAX, MEC, METAL, MND, MTR, MZC, NAUT, NET, NEU, NTRN, OC, ORB, PRIME, PXI, ROOT, SCOT, SCRT, SFR, SLG, SLING, SOON, SPRTS, SSD, STEPS, STV, SWING, TES, TIT, TRI, TRK, U, UFO, UNIQ, UNIT, UNO, UTC, VIOR, VIRAL, VP, WARP, XAUR, XBB, XC, XCO, XDQ, XPY, XQN, XSEED, XTC und YBC.
Bittrex will Richtlinien erfüllen
Die Änderungen auf der Plattform der Kryptowährungsbörse sind Teil der Bemühungen des Unternehmen,s Richtlinien der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde zu befolgen.
Erst am 9. März hatte die Börse neue Dienstleistungsbedingungen veröffentlicht. In diesen hieß es, dass die Dienstleistungen für „Bürger oder Einwohner von Staaten, Ländern, Gebieten oder anderen Rechtsordnungen, die einem Embargo der Vereinigten Staaten unterliegen“, eingeschränkt werden. Dieser Schritt hatte vor allem Folgen für Kunden aus Nordkorea, Iran, Syrien und Kuba.
Außerdem hatte die Börse in der Vergangenheit ihre Zusammenarbeit mit der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde betont.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.