Bitcoin und die Umsatzsteuer

Bitcoin und die Umsatzsteuer ist ein heikles Thema und für die zukünftige Akzeptanz wichtig. Die steuerliche Situation in Deutschland bezüglich Bitcoin und anderen digitalen Währungen ist nicht eindeutig. Muss man Umsatzsteuer zahlen, wenn man Bitcoins verkauft? Vor allem für Bitcoinbörsen in Deutschland könnte die Entscheidung der Europäischen Union zukunftsentscheidend sein. Das Bundesministerium für Finanzen hat bereits ein Statement zur Umsatzsteuersituation von Bitcoin & Co. abgegeben. Darin steht, dass es sich beim Bitcoinhandel nicht um Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, weder um verbriefte Vermögenswerte, Anteile an Gesellschaften oder Vereinigungen handelt und somit nicht von der Umsatzsteuer befreit ist. Bitcoin wird als sonstige Leistung klassifiziert und der Einkauf und Verkauf unterliegt somit keiner Steuerbefreieung. 

Doch am 17. Juni wird zur europäischen Anhörung in Bezug auf die Umsatzsteuer eingeladen. Deutschland und Estland haben sich bereits gegen eine Steuerbefreiung geäußert und auch angekündigt, dass diese an der europäischen Anhörung teilnehmen werden. Dem schwedischen Kläger werden 15 Minuten gegeben um neue Argumente, welche noch nicht schriftlich eingereicht wurden vorzutragen.

Die Vorlagefrage des europäischen Gerichtshofs, welche zu klären ist:

Ist Art. 2 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen, dass als Umtausch einer virtuellen Währung in eine herkömmliche Währung und umgekehrt bezeichnete Umsätze, für die eine Vergütung zu entrichten ist, die der Erbringer dieser Leistung bei der Festlegung der Wechselkurse einrechnet, als Erbringung einer Dienstleistung gegen Entgelt zu verstehen sind?

Wenn diese Frage mit “Ja” beantwortet wird, kommt es erst zur Steuerbefreiungsdebatte.

Man hofft natürlich auf eine Umsatzsteuerbefreiung der digitalen Währung. England hat bereits eine Steuerbefreiung auf Bitcoin & Co. veranlasst, sogar auf das Mining. Eine Umsatzsteuerbefreiung ist ein wichtiger Schritt für Bitcoin, da diese somit als Währung klassifiziert wird und nicht als digitales Gut beziehungsweise als sonstige Leistung. Eine Umsatzsteuer auf den Handel mit Bitcoins zu veranlassen bedeutet einen herben Innovationsrückschlag für den europäischen Raum. Vor allem da Bitcoin Startups sich Regionen suchen werden in denen sie keine willkürliche Besteuerung erfahren. Deutschland könnte zum Innovationsverlierer des Finanzbereichs werden.

 

Image via flickr.com, Charles Clegg, CC

Check Also

Wallets von Imtoken enthalten Kryptowährungen im Wert von 35 Millionen US-Dollar

In einem kürzlich veröffentlichten Interview bestätigte Ben He, Gründer des chinesisches Wallet-Dienstleisters Imtoken, das Wachstum …

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *